Akademie für Deutsches Recht

Die Akademie für Deutsches Recht wurde im Juni 1933 auf Betreiben von Hans Frank gegründet. Frank war der ranghöchste Jurist im „Dritten Reich“ und wurde aufgrund seiner zahlreichen Funktionen in Staat und Partei auch als „Reichsjuristenführer“ bezeichnet. 1939 wurde er zum Generalgouverneur im besetzten Polen ernannt, blieb aber bis August 1942 Präsident der Akademie für Deutsches Recht.

Die Aufgabe der Akademie bestand darin, „in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiete des Rechts zu verwirklichen“ (RGBI. I 1934, S. 605). Die NS-Rechtserneuerung sollte durch die Vorbereitung und Ausarbeitung von Gesetzentwürfen verwirklicht werden; hierfür wurden eigene Ausschüsse für nahezu alle Rechtsgebiete eingerichtet. 

Der Nationalitätenrechtsausschuss der Akademie beschäftigte sich u.a. auch mit dem Volksgruppenrecht der deutschen Minderheit in Ungarn. Das wichtigste Prestigeprojekt der Akademie war jedoch das unvollendet gebliebene Volksgesetzbuch.

Zu den selbst gesteckten Zielen der Akademie für Deutsches Recht gehörte auch die Pflege der Beziehungen zum Ausland. Zu diesem Zweck wurde eine „Auslandsabteilung“ in der Akademie eingerichtet, die rechtsvergleichende Forschungsarbeiten durchführte und im wissenschaftlichen Austausch mit Juristen aus dem Ausland stand. Die Akademie hatte korrespondierende Mitglieder aus fünfzehn Ländern. Bei den sieben korrespondierenden Mitgliedern aus Ungarn handelte es sich um hochrangige Juristen, darunter (ehemalige) Justizminister und (ehemalige) Präsidenten der königlich-ungarischen Kurie.

Hochrangige ungarische Juristen nahmen auch an den Jahrestagungen der Akademie für Deutsches Recht teil. So hielt beispielsweise der damalige ungarische Justizminister Edmund von Mikecz 1938 auf der fünften Jahrestagung einen Vortrag und sein Nachfolger László von Radocsay übergab anlässlich eines Besuchs in der Akademie für Deutsches Recht 1941 der Bibliothek der Akademie eine umfangreiche Sammlung ungarischer Rechtsliteratur.

Korrespondierende ungarische Mitglieder der Akademie für Deutsches Recht

Professor Dr. Zoltán von Magyary (Universität Budapest)

Edmund von Mikecz (ehemaliger Kgl. Ungar. JUstizminister Budapest)

Dr. Stefan von Oswald (Präsident i.R. der Kgl. Ungar. Kurie Budapest)

Dr. Laszló von Radocsay (Kgl. Ungar. Justizminister Budapest)

Dr. Josef Stolpa (Kgl. Ungar. Justizminister Budapest)

Dr. Geza von Töreky (Präsident der Kgl Ungar. Kurie Budapest)

Dr. Gabriel von Vladar (Senatsprädient an der Kgl. Ungar. Kurie, Leiter der Kodifikationsabteilung im Kgl. Ungar. Justizministerium)

Im Anschluss an den Besuch publizierte er eine Studie zur „Rechtserneuerung in Ungarn“, die 1942 in der Schriftenreihe der Akademie veröffentlicht wurde. Die Studie, die u.a. auf die ungarische Judengesetzgebung und die Gesetzgebung zur Ehegesundheit einging, orientierte sich nicht nur im Titel, sondern auch inhaltlich an einem 1938 von Hans Frank vor der Vereinigung der ungarischen Richter und Staatsanwälte in Budapest gehaltenen Vortrag über die „Rechtserneuerung im Dritten Reich“, der anschließend in deutscher und ungarischer Sprache publiziert worden war.

1941 wurde in der Akademie eine Arbeitsgemeinschaft für deutsch-ungarische Rechtbeziehungen gegründet, die durch ein Kulturabkommen zwischen den Justizministerien beider Länder rechtlich abgesichert werden sollte.

Danach sollte es die Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft sein, die „Pflege und Vertiefung der Beziehungen auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft und Rechtsvergleichung und [die] praktische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Gesetzgebung mit dem Ziele der Rechtsangleichung [zu] fördern“ (BArch R 3001 / 23190, Bl. 82-94). Zu einem Austausch zwischen den deutschen und ungarischen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft dürfte es kriegsbedingt nicht mehr gekommen sein.

 Quellen

W. Gaeb, Tätigkeitsbericht der Auslandsabteilung für die Jahre 1934-1935, Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht 2 (1935), S. 172–175

Besuch des ungarischen Justizministers bei der Akademie für Deutsches Recht, ZAkDR 1938, S. 478 (pdf) 

Besuch des Präsidenten der Akademie für Deutsches Recht in Ungarn, ZAkDR 1938, S. 743 (pdf) 

Besuch Sr. Exzellenz des Kgl. Ungarischen Justizministers im Hause des Deutschen Rechts in München, ZAkDR 1941, S. 317 (pdf) 

Aus der Auslandsarbeit der Akademie, ZAkDR 1941, S. 378 (pdf) 

László von Radocsay, Die Rechtserneuerung in Ungarn, Schriften der Akademie für Deutsches Recht, Gruppe Ausland, 1942, 39 S.

Theodor Süß, Besprechung von Lászálo Radocsay, Die Rechtserneuerung in Ungarn, ZAkDR 1944, S. 32

Forschungsliteratur

Dennis LeRoy Anderson, The Adademy for German Law, 1933-1944 (Modern European History 22), New York/London 1987 (= Diss. phil. University of Michigan 1982) (zu den Auslandsbeziehungen S. 398–466)

Hans-Rainer Pichinot, Die Akademie für Deutsches Recht. Aufbau und Entwicklung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Dritten Reichs, 1981

Eva Schumann, Die Akademie für Deutsches Recht, in: Dirk Schumann (Hrsg.), Forschen im „Zeitalter der Extreme“, Akademien und andere Forschungseinrichtungen im Nationalsozialismus und nach 1945, 2020, S. 121–162

Weiterführende Links

LeMo (Lebendiges Museum Online): Hans Frank